»Hinweise zum Vermittlungsgutschein

Den Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bei einer bestehenden Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Wochen.

Gerne können auch wir den Vermittlungsgutschein für Sie beantragen. Dazu benötigen wir eine vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Vollmacht. Diese können Sie als PDF-Datei hier herunterladen. Die ausgedruckte und ausgefüllte Vollmacht schicken Sie bitte - nach vorheriger Absprache - per Post an: PAV Merkel, Unter den Schwibbögen 11, 93047 Regensburg.

Weitere Informationen können Sie in Kürze hier finden.